Wilhaim

Lagerordnung

Lagerordnung

1. Meldung

Die Teilnahmemeldung erfolgt per e-mail an kerstin.uhl(ät)t-online.de

2. Anreise

Anreise bitte so früh wie möglich

Bei Ankunft und vor dem Aufbau hat sich jeder Teilnehmer namentlich beim Quartiermeister (Uhl) zur Platzanweisungen zu melden.

Fahrzeuge dürfen während des Aufbaus zum Entladen max. 30 Minuten auf dem Gelände verbleiben. Es ist nach Möglichkeit eine Durchfahrtgasse freizuhalten. Die Wiesenflächen dürfen nicht befahren werden.

Je nach Parkmöglichkeit werden ggf. Parkscheine zugeteilt, die das Parken von Kfz auf den entsprechenden Parkplätzen gestatten. Diese Parkausweise sind gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Während der Veranstaltungszeit ist die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände nicht mehr gestattet (schwere Versorgungsgüter also gleich (unsichtbar) auf dem Platz deponieren (Bierkästen, Fässer, etc.)

3. Aufbau/Abbau

Bei Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung ist den Anweisungen des Quartiermeisters und seiner Beauftragten Folge zu leisten.

Bei Platzmangel und ungeordnetem Aufbau sind Zeltumsetzungen / Umordnungen vorbehalten.

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt zu allen Zeiten für Pferde, Esel, Ochsenkarren, Kfz und Krafträder Schritttempo.

4. Ausrüstung

4.1 Zelte

Zugelassen sind nur zeitgemäße Zelte im wesentlichen entsprechend dem Kitguide FFC . Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem Uhl. Seitenwände von „Sachsenzelten“ dürfen nicht aufgeklappt werden.

Proviantzelte und solche, die Ausrüstung des 20./21. Jhd. enthalten, müssen bis zum Boden geschlossen sein (auch die Seitenwände). Gegenstände wie Müllsäcke, Bierkästen o. ä. sind so zu verwahren, dass sie von keiner Seite her und zu keiner Zeit von außen erkennbar sind.

4.2 Ausrüstung

Es sind nur zeitgemäße Küchenutensilien und Verpackungen erlaubt (die des 11. Jhd)

Afrikanische Steckstühle („Trapperstühle“), moderne Campingutensilien, Aluminium- und Emailletöpfe, Edelstahlteekessel, Gaskocher etc. und lateinamerikanische Gartenöfen dürfen nicht benutzt werden.

Strohballen sind im Lager weder als Sitzmöbel noch als Begrenzung oder Konstruktionshilfe erlaubt.

Gasflaschen, -brenner sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Eine situationsbedingte, verdeckte Benutzung von Gaskochern bedarf einer gesonderten Genehmigung je Veranstaltung. In Zweifelsfällen entscheidet der Uhl.

4.3 Lebensmittel

Alle Lebensmittel und Getränke sind im Zelt in geeignete Behältnisse umzufüllen, bzw. moderne Umverpackungen zu entfernen (z.B. Plastikhaut bei Wurst/Käse). Ein Leinensäckchen über der PET-Colaflasche ist kein zeitgemäßes Behältnis.

Während der Veranstaltung dürfen nur zeitlich passende Speisezutaten verwendet werden.

Vor Publikum dürfen z. B. Kartoffeln, Paprika, Tomaten, Zucchini und andere Neophyten bzw. moderne Speisegerichte wie Nudeln, Pommes frites, etc. nicht verwendet oder zubereitet werden.

4.4 Brandschutz

Pro bewohntes Zelt ist ein Feuerlöscher (verdeckt) oder gefüllter Wassereimer zu Löschzwecken ständig bereitzuhalten!

Feuerstellen werden vom Quartiermeister angewiesen, um das Gelände zu schonen.

Es sind Soden abzustechen. Bei Veranstaltungsende sind die Feuerstellen ordentlich zu verschließen und die Soden anzugießen.

5. Veranstaltung

5.1 Anwesenheitspflicht

Eine Veranstaltung beginnt für die Teilnehmer unmittelbar nach dem Aufbau und endet mit dem Abbau. Die Anwesenheitspflicht aller Teilnehmer besteht jeweils während der Publikumszeiten der Veranstaltung

Die Publikumszeiten werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Vor dem Verlassen des Lagerbereichs ist ggf. dem Wachoffizier Meldung zu erstatten. Bei Missachtung der Publikumszeiten werden vom Veranstalter eingeforderte Vertragsstrafen an die Verursacher weitergegeben!

5.2 Lagerwachen

Lagerwachen werden nach Bedarf vom Quartiermeister eingeteilt. Rekrutiert wird aus allen Gruppen. Die Wachen erhalten eine Einweisung über ihre Aufgaben und Befugnisse. Der Wachplan ist in der Quartiermeisterei einsehbar und verbindlich!

5.3 Rauchen

Rauchen ist während der Veranstaltung im offenen Lagerbereich untersagt. Geraucht werden kann außerhalb des Veranstaltungsbereichs, in den dafür eigens vorgesehenen Bereichen und im eigenen Zelt oder nach Dienstschluss bei ausdrücklichem Einverständnis der Lager auch in der „hohlen Hand“.

Zigarettenreste auf dem Veranstaltungsgelände, vor allem in Feuerstellen, verursacht durch Teilnehmer, werden geahndet.

Darüber hinaus bitten wir alle Teilnehmer, nach Möglichkeit auch außerhalb der Dienstzeit im Lager nicht zu rauchen .

Benutzt möglichst eine vorher festgelegte Raucherecke.

5.4 Telefonieren

Telefonieren in der Öffentlichkeit, während der Veranstaltungszeiten, ist im Lagerbereich untersagt. Handys sind stumm zu schalten oder mit einem unverfänglichen Rufton auszustatten.

5.5 Alkohol

Vor und während Schlachtendarstellungen oder dem Training besteht für alle daran teilnehmenden Personen Alkoholverbot.

Alkoholisierte Kämpfer werden von der Schlachtendarstellung und Trainings ausgeschlossen.

5.6 Kleidung, Accessoires

Während der Veranstaltung besteht für alle Teilnehmer Pflicht zum Tragen der Kleidung gemäß der Veranstaltung.

Brillen und Piercings sind während der gesamten Veranstaltung abzulegenbzw. abzudecken, offen getragene Tatoos sind zu verbergen. Modernes Makeup und unnatürliche Haarfarbe sind nicht zulässig.

5.7 Hunde

Hunde sind immer an die Leine zu legen, auch im eigenen Lagerbereich.

5.8 Kontrolle

Über den Tag hat der Quartiermeister (Uhl) unbedingte Weisungsbefugnis.

5.9 Müll

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Umgebung ihrer Lager und Stände sauber zu halten und zu jeder Zeit auf ein sauberes Umfeld zu achten.

Zigarettenkippen, Kronkorken, Bierflaschen, Dosen und anderer moderner Zivilisationsmüll haben im Lager nichts zu suchen, genau so wenig wie unverbrannte Zigarettenkippen, Taschentücher oder moderne Verpackungen in der Feuerstelle. Verbrennt Kartonagen und Papier nicht vor den Augen von Besuchern!

Der Müll ist unmittelbar aufzuräumen, nicht erst am nächsten Morgen. Für die Entsorgung steht am Naturfreundehaus ein Container bereit. Müll bitte nur in Tüten entsorgen (nicht die halbvollen Töpfe reinkippen!!!)

Die Mülltrennungsvorschriften des Landkreises Weilheim sind unbedingt einzuhalten: Papier und Kartonagen in graue Säcke, Plastik und grüner Punkt in gelbe Säcke, Restmüll in den Container, Glas und Dosen werden separat gesammelt.

Stroh und Holz sind nach Veranstaltungsende an die entsprechenden Entsorgungsplätze zu bringen.

6. Abbau

Der Abbau erfolgt auf Anweisung des Quartiermeisters.

Vor Veranstaltungsende dürfen keine sichtbaren Abbautätigkeiten laufen. Das Lager darf erst nach ausdrücklicher Genehmigung mit dem Kfz befahren werden. Die Wiesenfläche darf nicht befahren werden. Durchfahrtgassen sind nach Möglichkeit freizuhalten.

Das Lager ist so zu hinterlassen wie es vorgefunden wurde. Die Abnahme der Plätze erfolgt durch den Quartiermeister.

7. Sonstiges

Das Lagerleben soll ein Miteinander sein, kein Nebeneinander. Seid nett zueinander und helft gegenseitig, sei es beim Auf-/Abbau, Tragen oder beim Feuerholz.

Unfall- und Brandverhütung sollte Ehrensache sein, haltet also Eure Augen auf.

8. Gültigkeit

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Melder die Lagerordnung sowie alle Aktualisierungen für sich und die durch ihn/sie gemeldeten Personen als verbindlich an.

Gez. Der Uhl zu Wilhaim, Quartiermeister

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